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   KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00   

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https://dejure.org/2002,12270
KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00 (https://dejure.org/2002,12270)
KG, Entscheidung vom 19.02.2002 - 1 W 4112/00 (https://dejure.org/2002,12270)
KG, Entscheidung vom 19. Februar 2002 - 1 W 4112/00 (https://dejure.org/2002,12270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen Vorbescheid zur Erteilung eines Erbscheins; Beschwerdebefugnis gem. § 20 Abs. 1 FGG; Zurückweisung einer Beschwerde und der weiteren Beschwerde; Anforderungen an Testierwillen bei Brieftestament

  • Judicialis

    FGG § 18; ; FGG § 20; ; FGG § 27; ; BGB § 2247

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 18 § 20 § 27; BGB § 2247
    Sachentscheidung des Beschwerdegerichts bei unterbliebener Feststellung der Zulässigkeit der Beschwerde; Brieftestament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.12.1989 - BReg. 1a Z 33/89

    Anspruch auf Erteilung eines beantragten Erbscheins; Anforderungen an Nachweis

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00
    Wenn das Landgericht unter diesen Umständen dennoch einschränkungslos die Grundsätze betreffend das Brieftestament (vgl. dazu etwa BayObLG FamRZ 1990, 672 und FamRZ 2001, 944; Staudinger/Baumann a. a. O., Rdn. 75 ff.) berücksichtigt hat, wirkt sich das nicht zum Nachteil der Beteiligten zu 2 bis 5 aus.

    Verneint oder bejaht das Gericht der Tatsacheninstanz einen ernstlichen Testierwillen des Erblassers, so ist dies eine auf tatsächlichem Gebiet liegende Feststellung (vgl. BayObLG FamRZ 1990, 672 mit Nachweisen).

  • BayObLG, 19.10.2000 - 1Z BR 87/00

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Testierwillens

    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00
    Wenn das Landgericht unter diesen Umständen dennoch einschränkungslos die Grundsätze betreffend das Brieftestament (vgl. dazu etwa BayObLG FamRZ 1990, 672 und FamRZ 2001, 944; Staudinger/Baumann a. a. O., Rdn. 75 ff.) berücksichtigt hat, wirkt sich das nicht zum Nachteil der Beteiligten zu 2 bis 5 aus.
  • OLG Hamm, 07.04.1972 - 15 W 135/72
    Auszug aus KG, 19.02.2002 - 1 W 4112/00
    Wenn sich aus dieser von der Sachentscheidung des Beschwerdegerichts ausgehenden Bindungswirkung Nachteile für den Beschwerdeführer ergeben können, wird eine derartige Klarstellung in der Entscheidung über die weitere Beschwerde mit Recht für erforderlich gehalten (vgl. BayObLGZ 1961, 200/203; Senat NJW 1962, 2354/2355; OLG Hamm MDR 1972, 700; Keidel/Kahl, FGG, 14. Auflage, § 27 Rdn. 67 mit weiteren Nachweisen), während sie in anderen Fällen als zweckmäßig angesehen wird (vgl. Keidel/Kahl a. a. O.).
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